AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen (dem „Kunden“) und der up2parts GmbH, (Registernummer HRB 5103, Amtsgericht Weiden i. d. Opf.) mit Sitz in der Dr. Müller Straße 26 92637 Weiden i. d. Opf., Deutschland (der „up2parts“) über auf UP2PARTS CLOUD basierende Softwarelösungen für Ihren Fertigungsbetrieb abgeschlossen werden.

Durch Betätigung des Bestätigungsfeldes und Klicken auf die Schaltfläche Abonnement erklärt der Kunde sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

1. DEFINITIONEN UND ANWENDUNGSBEREICH

In diesen AGB:

1.1 haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgenden Bedeutungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

  • „Abonnement“
    ist ein Vertrag über die Nutzung der folgenden Softwareprodukte in folgenden Vertragsformen:
    UP2PARTS COCKPIT: Miete
    UP2PARTS CALCULATION: Miete
  • „Dokumentation“
    diejenigen Benutzerhandbücher, Online-Hilfen und Leitfäden für die Software auf beliebigen Medien, die sich auf die Nutzung und den Betrieb der Software beziehen, einschließlich der Spezifikation, wie sie von up2parts bereitgestellt oder dem Kunden für die Nutzung der Software zur Verfügung gestellt wird
  • „Exportgesetze“
    (a) jegliche Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union oder eines ihrer Mitgliedstaaten, die sich auf die Kontrolle des Exports oder Imports von Waren oder Dienstleistungen aus einer dieser Jurisdiktionen in andere Jurisdiktionen beziehen, (b) alle Kontrollen, die vom US-Handelsministerium und / oder dem US-Außenministerium verwaltet werden, und (c) alle weiteren Export- oder Importkontrollen oder -beschränkungen, die von einer Regierung, einem Bundesstaat oder einer Regulierungsbehörde in einem Land, in dem die Software oder die Dokumentation verwendet oder zugänglich gemacht werden soll oder in einem Land, in dem die Dienstleistungen erbracht oder geliefert werden sollen, auferlegt oder angenommen werden
  • „Lizenzgebühr“
    bezeichnet die vom Kunden zu zahlenden Gebühren, wie sie im Bestellvorgang auf der Website, in Rechnungen oder in der Preisliste angegeben sind.
  • „SaaS-Dienst“
    der Dienst der Bereitstellung der Software über das Internet mittels eines Browsers, ohne dass diese lokal installiert werden muss.
  • „Sanktion“
    jegliche Wirtschafts-, Finanz-, Handels- oder andere Sanktionen, Embargos, Ein- oder Ausfuhrverbote, Verbote des Transfers von Geldern oder Vermögenswerten oder der Erbringung von Dienstleistungen oder gleichwertige Maßnahmen, die von einer zuständigen Behörde oder durch die Gesetze eines Staates oder einer Staatenunion verhängt werden
  • Schaltfläche „Abonnement“
    ist die Schaltfläche im Bestellvorgang mit dem Titel „zahlungspflichtig abonnieren“ oder „jetzt testen“, je nach Abonnement
  • „Software“
    die auf UP2PARTS CLOUD basierende Software, wie in der Dokumentation näher spezifiziert, und alle Software-Aktualisierungen, die dem Kunden von up2parts von Zeit zu Zeit im Rahmen dieser AGB zur Verfügung gestellt werden.
  • „Software-Aktualisierung“ oder „Aktualisierung“
    alle Aktualisierungen und Upgrades sowie Revisionen, neue Ausgaben und neue Versionen der Software und alle Patches oder Fehlerbehebungen, die von up2parts in Bezug auf die Software herausgegeben werden

1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Bereitstellung von SaaS-Diensten für Verbraucher (§ 13 BGB) wird durch diese AGB nicht geregelt.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, unter www.up2parts.com ein Abonnement in der gewünschten Vertragsform auszuwählen. Der Kunde kann jederzeit das Abonnement vollständig aus dem Warenkorb löschen. Im Fall von Abonnements, die nur zusammen gebucht werden können, werden die erforderlichen Teile dem Warenkorb automatisch hinzugefügt. Für kostenfreie Abonnements ist die Eingabe von Zahlungsinformationen nicht erforderlich. Der Bestellvorgang kann durch Schließen des Browser-Fensters abgebrochen werden. Der Kunde macht unter der jeweiligen Produktauswahl in dem dafür vorgesehenen Feld Angaben zum Unternehmen, Namen, der Adresse, E-Mailadresse sowie Telefonnummer und gibt dann nach Zustimmung zu den AGB und Datenschutzbestimmungen ein verbindliches Angebot für ein Abonnement über die in der Bestellübersicht Softwareversionen der SaaS-Dienste ab.

2.2 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und up2parts kommt zustande, sobald der Abonnementsauftrag mit einer separaten E-Mail bestätigt wird. up2parts behält sich jedoch vor, die Kontaktdaten des Kunden zu prüfen und zu Verifizierungszwecken vor Vertragsschluss Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen. Wird dem Kunden eine Testversion eingeräumt, erhält er nach Ablauf des vereinbarten Testzeitraumes ein Angebot zur Verlängerung der kostenpflichtigen SaaS-Dienste. Die Verlängerung erfolgt nach Übermittlung der Zahlungsinformationen durch den Kunden. Der Kunde sollte regelmäßig den Spam-Ordner seines E-Mailprogramms überprüfen.

2.3 Der Kunde erhält die Vertragsbestimmungen zusammen mit Informationen über die bestellten Waren und / oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser AGB per E-Mail bei Annahme des Vertragsangebots oder zusammen mit der Benachrichtigung darüber. up2parts wird die vertraglichen Bestimmungen für den Kunden nicht speichern.

2.4 Die Software wird nicht in physischer Form oder als Download zur Verfügung gestellt, sondern ausschließlich als SaaS-Dienst.

 

3. SOFTWARE-ÄNDERUNGEN und AKTUALISIERUNGEN

3.1 up2parts ist berechtigt, Leistungen zu ändern, insbesondere die Software aufgrund von technischen Fortschritten zu ändern. up2parts wird eine wesentliche Änderung der Dienste mindestens einen Monat im Voraus ankündigen. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen bis zum Datum der Änderung kündigen, wenn die Änderungen wesentlich sind. Wesentliche Änderungen sind Änderungen, die zu weniger Funktionalitäten als in der vorherigen Version der Software führen.

3.2 up2parts ist nicht dazu verpflichtet
3.2.1 Software-Aktualisierungen bereitzustellen; oder
3.2.2 die Software bzw. die Dokumentation zu aktualisieren.

3.3 up2parts übernimmt keine Verpflichtung und Garantie in Bezug auf die Häufigkeit von Software-Updates.

 

4. ABONNEMENTDAUER

4.1 Die Abonnementdauer beträgt 12 Monate (die „Abonnementdauer“) und beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung (das „Abonnementdatum“), die up2parts dem Kunden via E-Mail sendet.

4.2 Sofern das Abonnement nicht gemäß Ziffer 15 gekündigt wird, verlängert sich die Abonnementdauer am Ende des Abonnementzeitraumes stillschweigend automatisch um eine weitere Abonnementdauer.

4.3 Der Kunde kann die Anzahl der berechtigten Nutzer der Software („Benutzer“) während der Abonnementdauer in Übereinstimmung mit dem Zahlungsintervall in Anhang 1 erhöhen. Wird während der laufenden Abonnementdauer die Nutzerzahl erweitert, verlängert sich die Abonnementdauer um 12 Monate ab der Bestellbestätigung über die jeweilige Erweiterung der Nutzerzahl. Die Anzahl der Benutzer kann nur durch Kündigung gemäß Ziffer 15 verringert werden.

4.4 Abweichend von Ziffer 4.1 bis 4.3 ist die Abonnementlaufzeit für eine Testlizenz auf 30 Tage ab dem Tag des Abonnementdatums begrenzt und kann nicht verlängert werden. Ist die Testlizenz in einer anderen Lizenz („Hauptlizenz“) inkludiert, endet die Testlizenz ebenfalls automatisch. Die Hauptlizenz verlängert sich nach den Bestimmungen der Ziffern 4.1 und 4.2.

 

5. RECHTEEINRÄUMUNG

5.1 Mit Wirkung ab dem Abonnementdatum und vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühren gemäß Ziffer 6, räumt up2parts dem Kunden die Rechte nur für den Betrieb und die Ausführung der im Lizenznamen bezeichneten Software und für die Nutzung der Dokumentation für die Dauer des Abonnementzeitraums („Lizensierung“ oder „Lizenz“) ein.

5.2 Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gilt für die erteilte Lizenz:
5.2.1 sie ist begrenzt, widerrufbar, nicht ausschließlich und nicht übertragbar (außer wenn dies durch und in Übereinstimmung mit der Ziffer 17 gestattet ist);
5.2.2 sie erlaubt kein Recht auf die Vergabe von Unterlizenzen;
5.2.3 sie erstreckt sich in Bezug auf die Dokumentation nur auf den Zweck, die Nutzung der Software durch den Kunden zu unterstützen.

5.3 Die Lizensierung unterliegt den folgenden Verpflichtungen und Einschränkungen:
5.3.1 Der Kunde muss eine gültige Lizenz pro Benutzer besitzen.
5.3.2 Um UP2PARTS CALCULATION oder ein anderes Abonnement nutzen zu können, muss der Kunde im Besitz einer gültigen Lizenz von UP2PARTS COCKPIT sowie einer gültigen Lizenz von UP2PARTS CALCULATION / dem benötigten Abonnement pro Benutzer sein.
5.3.3 Jeder Benutzer muss namentlich im Konto des Kunden registriert sein und muss ein Angestellter des Kunden sein. Der Kunde kann bestehende Benutzer löschen, um neue Benutzer zu registrieren, hierdurch verlängert sich die Abonnementdauer nicht.
5.3.4 Der Kunde oder der Benutzer darf die Software weder ganz noch teilweise kopieren oder in irgendeiner Weise reproduzieren.
5.3.5 Außer in dem ausdrücklich gesetzlich erlaubten Umfang dürfen der Kunde oder der Benutzer die Software nicht modifizieren, verändern, anpassen, Fehlerkorrekturen vornehmen oder in irgendeiner Weise in die Software eingreifen oder sie mit anderen Daten, Programmen oder Systemen verschmelzen bzw. sie in andere Daten, Programme oder Systeme integrieren oder dies versuchen.
5.3.6 Außer in dem ausdrücklich gesetzlich erlaubten Umfang dürfen der Kunde oder der Benutzer die Software nicht dekompilieren, rückentwickeln, dekodieren und / oder zerlegen; außerdem darf der Kunde sie nicht in eine andere Computersprache übersetzen und / oder dies versuchen.
5.3.7 Der Kunde oder der Benutzer darf keiner dritten Person den Zugriff oder die Nutzung der Software gestatten.
5.3.8 Der Kunde oder der Benutzer darf die hiermit oder durch die Software oder die Dokumentation gewährte Lizenz nicht abtreten, erneuern, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verkaufen, verpfänden, belasten, übertragen oder anderweitig darüber verfügen bzw. Rechte an oder aus der der hiermit oder durch die Software oder die Dokumentation gewährten Lizenz gewähren oder dies vorgeben oder versuchen; und
5.3.9 der Kunde oder der Benutzer muss up2parts benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff oder einer unbefugten Nutzung der Software oder der Dokumentation durch eine Person erhält.

5.4 Der Kunde ist für alle Handlungen und Unterlassungen eines Benutzers verantwortlich.

 

6. LIZENZGEBÜHR

6.1 Der Kunde zahlt up2parts die Lizenzgebühr auf der Grundlage der in Anhang 1 dargestellten Lizenzmetrik und Abonnementdauer. Die Nutzung der Software UP2PARTS CALCULATION erfolgt ausschließlich unter Vergütung der in Anhang 1 dargestellten Lizenzgebühren. Die Nutzung der Software UP2PARTS COCKPIT erfolgt unentgeltlich für den in Anhang 1 näher spezifizierten Zeitraum.

6.2 Die Lizenzgebühr ist zu Beginn jedes neuen Kalendermonats fällig. Wenn das Abonnement nach Beginn des Monats beginnt, wird die anteilige Lizenzgebühr zur nächsten Monatszahlung hinzugefügt. Die Zahlung kann per Rechnung erfolgen.

6.3 Im Falle einer Verlängerung richtet sich die Lizenzgebühr für die verlängerte Laufzeit nach Ziffer 6.2.

6.4 Im Falle einer Erhöhung der Anzahl der berechtigten Benutzer während der Abonnementdauer gemäß Ziffer 4.3, wird die Lizenzgebühr für die verbleibenden Tage der Abonnementdauer anteilig auf die entsprechende höhere Lizenzgebühr erhöht. Diese Erhöhung ist unmittelbar nach der Bestätigung der Änderung fällig. Sofern die Erhöhung nach Beginn des Monats beginnt, wird die anteilige Lizenzgebühr zur nächsten Monatszahlung hinzugefügt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Herabstufung der Benutzeranzahl innerhalb einer Abonnementlaufzeit, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart.

 

7. DOKUMENTATION

7.1 Der Kunde darf die Dokumentation nur zum Zweck der Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser AGB verwenden und wird keiner anderen Person erlauben, die Dokumentation in irgendeiner Weise zu nutzen.

7.2 Der Kunde darf die Dokumentation oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der up2parts in keiner Weise kopieren oder reproduzieren, mit der Ausnahme, dass der Kunde die Dokumentation nur insoweit kopieren darf, wie dies im Zusammenhang mit der erlaubten Nutzung der Software durch den Kunden in angemessenem Maße erforderlich ist.

7.3 Der Kunde darf die Dokumentation nicht an andere Personen weitergeben, es sei denn und nur in dem Maße, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder an seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter, die zur Nutzung der Software Zugang zu der Dokumentation benötigen. Dies gilt nicht für eine Dokumentation,
7.3.1 die zu dem Zeitpunkt, an dem den Kunden solche Informationen zur Verfügung gestellt wurden, öffentlich oder allgemein verfügbar ist oder wird (außer aufgrund eines Verstoßes gegen die unter vorstehenden Ziffern aufgeführten Bestimmungen durch den Kunden);
7.3.2 die sich bereits rechtmäßig im Besitz des Kunden befand und keiner Geheimhaltungspflicht unterlag; oder
7.3.3 die der Kunde von einer dritten Partei erhalten hat, die berechtigt war, diese Dokumentation uneingeschränkt weiterzugeben.

 

8. HOCHLADEN VON DATEN

8.1 Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte für alle Benutzerinhalte besitzt, die auf die Server der up2parts hochgeladen werden.

8.2 up2parts ist berechtigt, jeden Nutzer sofort vorübergehend zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die hochgeladenen Daten rechtswidrig sind und / oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht der Rechtswidrigkeit und / oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und / oder andere Dritte up2parts davon in Kenntnis setzen. up2parts wird den Kunden unverzüglich über die Sperrung und deren Grund informieren. Die Sperrung des Benutzers wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet wird.

8.3 up2parts ist berechtigt, die hochgeladenen Daten zur Verbesserung der Software zu verwenden. Die Berechtigung erlischt, wenn der Kunde die hochgeladenen Daten entfernt oder diese im Rahmen der Kündigung gelöscht werden.

 

9. PRÜFUNGSRECHTE

9.1 up2parts und beauftragte Prüfer haben das Recht, den Zugriff des Kunden und der Benutzer auf die Software oder deren Nutzung zu überprüfen, um die Einhaltung dieser Bedingungen zu bestätigen.

9.2 Jede derartige Prüfung unterliegt einer angemessenen Vorankündigung durch up2parts, und up2parts erklärt sich damit einverstanden, dass sie die Geschäftsaktivitäten des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen werden.

9.3 Der Kunde wird up2parts bei der Durchführung einer solchen Prüfung unterstützen und, unbeschadet aller anderen Rechte der up2parts, alle bei der Prüfung festgestellten Verstöße beheben.

 

10. RECHTE IM FALLE VON MÄNGELN

10.1 Die von up2parts bereitgestellte Software muss im Wesentlichen mit der von up2parts zur Verfügung gestellten Dokumentation übereinstimmen. Die Dokumentation gilt nicht als garantiert, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart. Bei Updates, Upgrades und der Lieferung neuer Versionen beschränken sich die Rechte des Kunden im Falle von Mängeln auf die neuen Funktionen des Updates, Upgrades oder der neuen Version gegenüber der Vorgängerversion.

10.2 up2parts wird alle Mängel durch Verbesserungen und / oder einen Austausch der Software beheben. Wird der Mangel nicht innerhalb einer ersten Frist behoben und hat der Kunde up2parts erfolglos eine angemessene zweite Frist gesetzt oder sind eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen erfolglos, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen nach seinem Ermessen das Abonnement kündigen und / oder Schadensersatz verlangen. Die Behebung des Mangels kann auch durch die Lieferung oder Installation einer neuen Programmversion oder einer Übergangslösung erfolgen. Wenn der Mangel die Funktionalität nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt, so ist up2parts unter Ausschluss weiterer Rechte bei Mängeln berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

10.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so ist der Kunde im Falle eines Mangels weiterhin verpflichtet, die gesamte Abonnementgebühr zu zahlen, es sei denn, das Recht auf Minderung der Gebühr ist unbestritten oder durch ein Gerichtsurteil rechtskräftig. Eventuelle Ansprüche auf ungerechtfertigte Bereicherung bleiben davon unberührt.

10.4 Mängel sind schriftlich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Fehlersymptome zu melden, die nach Möglichkeit durch schriftliche Aufzeichnungen, Ausdrucke oder andere Unterlagen, die die Mängel belegen, nachzuweisen sind. Die Meldung des Mangels sollte die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

10.5 Jegliche Schadenersatzansprüche unterliegen den unter Ziffer 12 festgelegten Beschränkungen.

10.6 up2parts kann die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verweigern, bis der Kunde up2parts die vereinbarten Gebühren abzüglich eines Betrages, der dem wirtschaftlichen Wert des Mangels entspricht, bezahlt hat.

10.7 Bei einem unentgeltlichem Abonnement beschränken sich die Rechte bei Mängeln auf die gesetzliche Mängelhaftung, nach § 600 BGB.

 

11. RECHTE BEI RECHTSMÄNGELN

11.1 Die von up2parts zur Verfügung gestellte Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Ausgenommen hiervon sind übliche Eigentumsvorbehalte.

11.2 Soweit Rechtsmängel vorliegen, ist up2parts nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder (i) rechtmäßige Maßnahmen zur Beseitigung der Rechte Dritter, die die vertragsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigen, zu ergreifen, oder (ii) die Durchsetzung solcher Ansprüche abzuwehren, oder (iii) die Software so zu ändern oder zu ersetzen, dass diese die Rechte Dritter nicht mehr verletzt, sofern und soweit dadurch die zugesicherte Funktionalität der Software nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

11.3 Wenn eine Lösung nach Ziffer 11.2 innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist scheitert, so kann der Kunde vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl das Abonnement kündigen oder Schadensersatz verlangen.

11.4 Im Übrigen gelten die Ziffern 10.3, 10.4, 10.5 und 10.6 entsprechend.

 

12. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ

12.1 up2parts haftet gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen, die unter den Ziffern 12.1.1 bis 12.1.5 festgelegt sind:

12.1.1 up2parts haftet unbeschränkt für Schäden, die up2parts, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht wurden; für grobe Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet up2parts nach Maßgabe der Bestimmungen für einfache Fahrlässigkeit unter nachfolgender Ziffer 12.1.5.

12.1.2 up2parts haftet unbeschränkt für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der up2parts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

12.1.3 up2parts haftet für Verluste, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften entstehen, bis zu dem Betrag, der durch den Zweck der Zusicherung gedeckt ist und zum Zeitpunkt der Zusicherung für up2parts vorhersehbar war.

12.1.4 up2parts haftet im Falle der Produkthaftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

12.1.5 up2parts haftet für Verluste, die durch die Verletzung von Hauptpflichten durch up2parts, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Hauptpflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die das Wesen der Vereinbarung ausmachen, die für den Abschluss der Vereinbarung entscheidend waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen kann. Verletzt up2parts Hauptpflichten durch einfache Fahrlässigkeit, so ist seine daraus resultierende Haftung auf den Betrag begrenzt, der für up2parts zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhersehbar war.

12.2 up2parts haftet für Datenverlust nur bis zur Höhe der typischen Wiederherstellungskosten, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wären.

12.3 Eine weitergehende Haftung der up2parts ist dem Grunde nach ausgeschlossen. Insbesondere haftet up2parts nicht für anfängliche Mängel.

 

13. DATENSCHUTZ

13.1 Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Datenschutzhinweis, der unter https://up2parts.com/datenschutz/ abgerufen werden kann.

13.2 up2parts verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Anhang 2 regelt die Verarbeitung von Personendaten und bildet einen integralen Bestandteil dieser AGB.

 

14. EXPORTKONTROLLE

Der Kunde versichert, dass er alle Exportgesetze und -sanktionen einhält. Insbesondere wird er alle notwendigen Genehmigungen für den Upload der Daten einholen.

 

15. KÜNDIGUNG

15.1 Jede Partei kann das Abonnement vor Ablauf des Abonnementzeitraums mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Der Kunde kann mittels einer E-Mail an support@up2parts.com kündigen, die eine entsprechende Erklärung sowie die Kunden- und Vertragsinformationen enthält. Der Abonnementzeitraum wird in diesem Fall nicht verlängert. Der Kunde kann die Software bis zum Ende des Abonnementzeitraumes nutzen.

15.2 Wenn eine Partei:
15.2.1 einen wesentlichen Verstoß gegen diese AGB begeht, der nicht behoben werden kann; oder
15.2.2 einen wesentlichen Verstoß gegen diese AGB begeht, der behoben werden kann, es aber versäumt, diesen Verstoß innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung gemäß Ziffer 15.1, in der die Verletzung dargelegt und ihre Behebung von der anderen Partei verlangt wird, zu beheben, kann die andere Partei das Abonnement kündigen, indem sie die vertragsbrüchige Partei mit einer Frist von nicht weniger als 14 Tagen schriftlich davon in Kenntnis setzt, vorausgesetzt, dass die Kündigung innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Eintretens des wesentlichen Vertragsbruchs oder ab dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die kündigende Partei davon Kenntnis erlangt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

15.3 Vorbehaltlich Ziffer 15.4 kann up2parts das Abonnement durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von mindestens 7 Tagen kündigen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum eine im Rahmen des Abonnements fällige Zahlung an up2parts leistet.

15.4 Das in Ziffer 15.3 festgelegte Kündigungsrecht entsteht nicht bei Nichtzahlung einer Summe, solange diese Summe Gegenstand einer in gutem Glauben geführten Auseinandersetzung zwischen Kunden und up2parts ist und bleibt (wobei jede Summe, die nicht Teil einer in gutem Glauben geführten Auseinandersetzung ist, in Übereinstimmung mit diesen AGB gezahlt wurde) sowie für einen Zeitraum von 7 Tagen nach der Beilegung einer solchen Auseinandersetzung.

15.5 up2parts kann das Abonnement mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
15.5.1 eine Sanktion in Bezug auf ein Land oder Gebiet verhängt wird, aus dem die Software, die Dokumentation oder die Dienstleistungen exportiert oder bereitgestellt werden oder in das diese importiert werden oder in dem diese empfangen werden;
15.5.2 eine Sanktion in Bezug auf den Kunden oder einen Benutzer oder in Bezug auf ein Land, in dem der Kunde oder ein Benutzer eingetragen oder tätig ist, verhängt wird;
15.5.3 up2parts berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die fortgesetzte Lizenzierung der Software oder die Leistung einer der Dienstleistungen gegen ein Sanktions- oder Exportgesetz verstößt oder verstoßen würde; oder
15.5.4 up2parts berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde oder ein Nutzer gegen ein Sanktions- oder Exportgesetz verstoßen hat oder wahrscheinlich verstoßen wird.

15.6 Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass, wenn eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt berechtigt ist, mehr als ein Kündigungsrecht gemäß dieser AGB auszuüben, diese Partei nach eigenem Ermessen wählen kann, welches (falls vorhanden) Kündigungsrecht oder welche Kündigungsrechte sie ausüben möchte.

 

16. FOLGEN DES ABONNEMENTABLAUFS UND DER KÜNDIGUNG

16.1 Nach dem Beendigungsdatum:
16.1.1 bleiben die folgenden Bestimmungen weiterhin in Kraft: Ziffern 1, 9, 12, 13, 16, 19, 21 gemeinsam mit allen anderen Bestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend nach Ablauf oder Beendigung des Abonnements weiterhin wirksam sind; und
16.1.2 enden alle anderen Rechte und Pflichten mit sofortiger Wirkung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Ziffer 5 eingeräumten Rechte) unbeschadet aller Rechte, Pflichten, Ansprüche (einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Vertragsverletzung) und Verbindlichkeiten, die vor dem Beendigungsdatum entstanden sind.

16.2 Innerhalb von 30 Tagen nach dem Beendigungsdatum muss up2parts alle Kopien der Kundendaten, die sich im Besitz von up2parts befinden, an den Kunden zurückgeben oder löschen, es sei denn, up2parts ist verpflichtet, Kopien für behördliche Zwecke aufzubewahren; in diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast.

 

17. ABTRETUNG

17.1 Mit Ausnahme von Geldforderungen ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte aus diesen AGB abzutreten, zu übertragen, zu belasten, treuhänderisch für eine Person zu verwalten oder in anderer Weise mit seinen Rechten aus diesen AGB zu handeln.

17.2 up2parts ist berechtigt, Rechte aus diesen AGB nach alleinigem Ermessen abzutreten, zu übertragen, in Rechnung zu stellen, treuhänderisch für jede Person zu verwalten und auf jede andere Art und Weise mit Rechten aus diesen AGB umzugehen.

 

18. UNTERBEAUFTRAGUNG

18.1 up2parts ist berechtigt, jede der Verpflichtungen gemäß diesen AGB unterzubeauftragen. up2parts stellt sicher, dass ein solcher Unterbeauftragter an Vertragsbedingungen gebunden ist, die im Wesentlichen denjenigen entsprechen, die für die Verpflichtungen der up2parts im Rahmen dieser AGB gelten.

 

19. ÄNDERUNG VON BEDINGUNGEN

19.1 up2parts kann diese AGB ändern. up2parts wird den Kunden über alle bevorstehenden Änderungen informieren. Wenn der Kunde diese Änderungen nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach der Benachrichtigung durch up2parts ablehnt, treten die Änderungen in Kraft und werden zwischen den Parteien mit Beginn der nächsten verlängerten Abonnementdauer verbindlich.

19.2 Die Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.

19.3 Mit der Information über die bevorstehenden Änderungen wird up2parts den Kunden auch über das Recht zur Ablehnung der Änderungen und die Auswirkungen einer Unterlassung informieren.

 

20. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem Gericht oder einer Einrichtung bzw. einer Behörde der zuständigen Gerichtsbarkeit für rechtswidrig, ungesetzlich, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als von diesen AGB abgetrennt und hat keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser AGB, die weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.

 

21. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

21.1 Diese AGB und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

21.2 Die Gerichte am Sitz der up2parts haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB.

 

Anhang 1 – Lizenzgebühr

Lizenzname

UP2PARTS COCKPIT monatlich: EUR 249,00/Account
UP2PARTS COCKPIT jährlich: EUR 2.499,00/Account
UP2PARTS COCKPIT einmalig: EUR 15.000,00/Account, zzgl. EUR 2.250,00 jährlich für Wartung

UP2PARTS CALCULATION* monatlich: EUR 399,00/ Benutzer
UP2PARTS CALCULATION* jährlich: EUR 4.299,00/ Benutzer
UP2PARTS CALCULATION* einmalig: EUR 10.000,00/ Benutzer, zzgl. EUR 1.500,00 jährlich für Wartung

Alle Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer

*Eine UP2PARTS CALCULATION-Lizenz erfordert eine UP2PARTS COCKPIT-Lizenz für den Benutzer.

 

Anhang 2 – Nachtrag zur Datenverarbeitung

Dieser Datenschutz-Zusatz („Nachtrag“) ist Teil der AGB („Hauptvereinbarung“) und ändert diese, soweit anwendbar.

Die in diesem Nachtrag verwendeten Begriffe haben die in diesem Nachtrag festgelegte Bedeutung. Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht anderweitig definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in der Hauptvereinbarung zugeordnet wurde. Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen bleiben die Bedingungen der Hauptvereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Besteht ein Konflikt zwischen diesem Nachtrag und der Hauptvereinbarung, so ist dieser Nachtrag maßgebend.

 

1. Definitionen.

In diesem Nachtrag haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegte Bedeutung:

1.1. „Anwendbares Recht“ bezeichnet (a) die Gesetze der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten in Bezug auf personenbezogene Daten von Kunden, für die ein Mitglied der Kundengruppe den EU-Datenschutzgesetzen unterliegt; und (b) jedes andere anwendbare Recht in Bezug auf personenbezogene Daten von Kunden, für die ein Mitglied der Kundengruppe anderen Datenschutzgesetzen unterliegt;

1.2. „Partner des Kunden“ bezeichnet ein Unternehmen, das den Kunden besitzt oder kontrolliert, in dessen Besitz oder unter dessen Kontrolle ist oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle oder Eigentümerschaft steht, wobei Kontrolle definiert ist als der direkte oder indirekte Besitz der Macht, die Leitung und die Richtlinien eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder anderweitig;

1.3. „Mitglied der Kundengruppe“ bezeichnet den Kunden oder ein Tochterunternehmen des Kunden;

1.4. „Persönliche Kundendaten“ sind alle persönlichen Daten, die von einem beauftragten Verarbeiter im Namen eines Mitglieds der Kundengruppe gemäß oder in Verbindung mit der Hauptvereinbarung verarbeitet werden;

1.5. „Beauftragter Verarbeiter“ bezeichnet up2parts oder einen Unterverarbeiter;

1.6. „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die EU-Datenschutzgesetze und, soweit anwendbar, die Datenschutzgesetze oder die Gesetze zum Schutz der Privatsphäre eines anderen Landes;

1.7. „EU-Datenschutzgesetze“ bezeichnet die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung der EU 2016/679 („DSGVO“) in der jeweils geänderten, ersetzten oder überholten Fassung, auch durch Gesetze zur Umsetzung oder Ergänzung der GDPR;

1.8. „Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen und anderen Aktivitäten, die im Namen der up2parts gemäß der Hauptvereinbarung für Mitglieder der Kundengruppe bereitgestellt oder ausgeführt werden;

1.9. „Unterverarbeiter“ bezeichnet jede Person (einschließlich Dritter, aber mit Ausnahme von Mitarbeitern der up2parts oder etwaiger Unterauftragnehmer), die von oder im Namen der up2parts beauftragt wird, personenbezogene Daten im Namen eines Mitglieds der Kundengruppe in Verbindung mit der Hauptvereinbarung zu verarbeiten; und

1.10. die Begriffe „Datenverantwortlicher“, „betroffene Person“, „Mitgliedstaat“, „personenbezogene Daten“, „Verletzung personenbezogener Daten“, „Verarbeitung“ und „Aufsichtsbehörde“ haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO und die ihnen verwandten Begriffe sind entsprechend auszulegen. Der Begriff „betroffene Person“ hat für die Zecke der up2parts zusätzlich die Bedeutung wie in Anhang 1 zum Nachtrag definiert.

 

2. Laufzeit

2.1. Dieser Nachtrag tritt mit der ersten Übermittlung von persönlichen Kundendaten in Kraft und endet automatisch mit dem Ablauf oder der Beendigung der Hauptvereinbarung.

 

3. Sicherheit

3.1. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten der Implementierung und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen wird up2parts in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 der DSGVO genannten Maßnahmen.

3.2. Bei der Bewertung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigt up2parts insbesondere die Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, insbesondere aus einer Verletzung der personenbezogenen Daten. Die von up2parts ergriffenen Maßnahmen werden auf Anfrage mitgeteilt.

3.3. Alle getroffenen technischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. In dieser Hinsicht ist es up2parts gestattet, alternative angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der definierten Maßnahmen nicht reduziert werden.

 

4. Betroffene Personen / Datenkategorien

4.1. Von der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind ausschließlich die Mitarbeiter des Kunden betroffen.

4.2. Die Kategorien der übermittelten Personendaten sowie die betroffenen Personen sind in Anhang 1 aufgeführt.

4.3. Im Rahmen der Hauptvereinbarung werden keine besonderen Datenkategorien, wie sie in den geltenden Gesetzen definiert sind, verarbeitet.

 

5. Personal

5.1. up2parts wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass (a) das Personal, das Zugang zu Kundendaten hat, schriftlichen Verpflichtungen unterliegt, die Vertraulichkeit dieser Daten zu wahren, und (b) dieses Personal angemessen in den angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten eingewiesen wird.

 

6. Prüfungsrechte

6.1. Der Kunde hat up2parts und etwaige Unterverarbeiter so früh wie möglich zu benachrichtigen, wenn er eines seiner Prüfungsrechte gemäß der Hauptvereinbarung ausübt, und er muss up2parts und den Unterverarbeitern Verwaltungskosten und Ausgaben für die Durchführung und Einhaltung einer solchen Prüfung erstatten.

 

7. Unterverarbeitung

7.1. Die Vergabe von Unteraufträgen im Sinne dieses Nachtrags umfasst keine Hilfsdienste wie Telekommunikationsdienste, Post- / Transportdienste, Wartungs- und Benutzerunterstützungsdienste sowie andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Geheimhaltung, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hardware und Software von Datenverarbeitungsanlagen.

7.2. up2parts ist jedoch verpflichtet, angemessene und rechtsverbindliche vertragliche Vereinbarungen zu treffen und geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um den Datenschutz und die Datensicherheit der Daten des Kunden zu gewährleisten, auch im Falle ausgelagerter Nebenleistungen.

7.3. up2parts beschäftigt die in Anhang 1 aufgeführten Unterverarbeiter, und der Kunde stimmt hiermit deren Verwendung zu. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass up2parts neue Unterverarbeiter beschäftigt

7.4. Änderungen des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, wenn up2parts den Kunden schriftlich oder in Textform mit entsprechender Vorankündigung informiert und die Unterverarbeitung auf einer vertraglichen Vereinbarung gemäß Artikel 28 Absatz 2 – 4 GDPR beruht.

7.5. Wenn der Unterauftragnehmer die Dienstleistung außerhalb der EU / EWR erbringt, muss up2parts die Einhaltung der geltenden Gesetze durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

 

8. Verarbeitung von Kundendaten

8.1. In Bezug auf Kundendaten im Rahmen dieses Nachtrags vereinbaren die Parteien, dass der Kunde der Datenverantwortliche und up2parts ein Datenverarbeiter ist.

8.2. Der Kunde kommt seinen Verpflichtungen als Datenverantwortlicher und up2parts kommt den Verpflichtungen als Datenverarbeiter gemäß der Hauptvereinbarung und diesem Nachtrag nach.

8.3. up2parts verarbeitet Kundendaten nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Hauptvereinbarung, wie z. B., ohne Einschränkung, die Bereitstellung der Dienstleistung, die Erkennung, Verhinderung und Lösung von Sicherheits- und technischen Problemen sowie die Beantwortung von Support-Anfragen.

8.4. Die Verarbeitung von Kundendaten erfolgt nur im Rahmen der Hauptvereinbarung und nach den Anweisungen des Kunden.

8.5. up2parts wird den Kunden über angemessene Kosten informieren, die durch Anweisungen des Kunden ausgelöst werden, die über die vereinbarten Dienstleistungen gemäß der Hauptvereinbarung hinausgehen; up2parts ist nur dann verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen, wenn der Kunde sich bereit erklärt, diese Kosten zu erstatten. Insbesondere dürfen die erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Daten nur auf Anweisung des Kunden berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden.

8.6. Sicherungskopien werden erstellt, wenn sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, oder für Reproduktionsprozesse, die notwendig sind, um die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften zu gewährleisten.

8.7. Alle Anweisungen müssen schriftlich erteilt werden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat der Kunde up2parts mündlich zu instruieren und diese Anweisungen schriftlich zu bestätigen.

 

9. Anträge auf Zugang zu Daten

9.1. up2parts unterstützt den Kunden in angemessener Weise bei der Erfüllung der Verpflichtung, auf Anfragen von betroffenen Personen zur Korrektur, Übertragung oder Löschung von auf der up2parts-Plattform gespeicherten und zur Bereitstellung der Dienste verwendeten persönlichen Daten zu reagieren.

9.2. Wenn eine betroffene Person die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten direkt bei up2parts beantragt, wird up2parts diesen Antrag umgehend an den Kunden weiterleiten.

9.3. Der Kunde erstattet up2parts die angemessenen Kosten, die diesem durch die Einhaltung dieser Bestimmung entstehen, gemäß dem vereinbarten oder jeweils aktuellen Tarif für professionelle Dienstleistungen der up2parts.

 

10. Unterstützung, Berichterstattung und Folgenabschätzungen

up2parts bietet dem Kunden angemessene Unterstützung bei der Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit personenbezogener Daten, die Meldepflichten bei Datenverstößen, Datenschutzfolgenabschätzungen und vorherige Konsultationen gemäß Artikel 32 bis 36 der DSGVO.

 

11. Meldung eines Verstoßes

11.1. Sofern die Benachrichtigung nicht durch die Handlungen oder Forderungen einer Strafverfolgungsbehörde verzögert wird, muss up2parts den Support-Kontakten des Kunden den unbefugten Erwerb, Zugriff, die Verwendung, Offenlegung oder Zerstörung von Kundendaten („Verstoß“) unverzüglich melden, nachdem up2parts festgestellt hat, dass ein Verstoß vorliegt.

11.2. Sofern dies nicht von einer Strafverfolgungsbehörde als Teil der Ermittlungsbemühungen untersagt ist, muss up2parts Informationen über die Art und die Folgen des Verstoßes weitergeben, die vom Kunden auf angemessene Weise angefordert werden, um es diesem zu ermöglichen, betroffene Personen, Regierungsbehörden und / oder Kreditbüros zu benachrichtigen. Der Kunde hat die alleinige Kontrolle über den Inhalt der Kundendaten, die er in den Abonnementdienst eingibt, und ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob betroffene Personen und die zuständigen Aufsichtsbehörden oder Durchsetzungskommissionen benachrichtigt werden sollen, und eine solche Benachrichtigung vorzunehmen.

11.3. Der Kunde muss sicherstellen, dass die im Kundensupportportal der up2parts benannten Support-Ansprechpartner aktuell und bereit sind, jede Benachrichtigung über eine Verletzung von up2parts entgegenzunehmen.

 

12. Rückgabe und Löschung von Kundendaten

12.1. up2parts ist verpflichtet, mit dem Datum der Einstellung von Dienstleistungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens beinhalten, unverzüglich alle Kopien dieser personenbezogenen Daten des Unternehmens zu löschen bzw. die Löschung zu veranlassen, es sei denn, ein Mitglied der Kundengruppe erteilt eine anders lautende Anweisung.

12.2. up2parts darf personenbezogene Unternehmensdaten in dem von den geltenden Gesetzen geforderten Umfang und nur in dem von den geltenden Gesetzen geforderten Umfang und für den von den geltenden Gesetzen geforderten Zeitraum weiter speichern. Dies gilt immer unter der Voraussetzung, dass up2parts die Vertraulichkeit all dieser personenbezogenen Unternehmensdaten gewährleistet und sicherstellt, dass diese personenbezogenen Unternehmensdaten nur so verarbeitet werden, wie es für die in den geltenden Gesetzen festgelegten Zwecke, die eine solche Speicherung erfordern, notwendig ist und für keinen anderen Zweck.

 

13. Haftung

Die Haftung von up2parts, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Nachtrag ergibt, unterliegt den Bestimmungen der Hauptvereinbarung.

 

14. Allgemeine Bedingungen

14.1. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
Die Parteien dieses Nachtrags unterwerfen sich hiermit in Bezug auf jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die auf irgendeine Weise unter diesem Nachtrag entstehen, einschließlich Streitigkeiten über dessen Existenz, Gültigkeit oder Beendigung oder die Folgen seiner Nichtigkeit, der in der Hauptvereinbarung festgelegten Gerichtsbarkeit.

14.2. Rangfolge
14.2.1. Nichts in diesem Nachtrag reduziert die Verpflichtungen der up2parts im Rahmen der Hauptvereinbarung in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten oder erlaubt es der up2parts, personenbezogene Daten in einer Weise zu verarbeiten (bzw. deren Verarbeitung zu gestatten), die nach der Hauptvereinbarung untersagt ist.

14.2.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Nachtrags und anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich der Hauptvereinbarung und einschließlich (sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und im Namen der Parteien unterzeichnet) Vereinbarungen, die nach dem Datum dieses Nachtrags geschlossen wurden oder angeblich geschlossen werden, haben die Bestimmungen dieses Nachtrags Vorrang.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Nachtrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt der Rest dieses Nachtrags gültig und in Kraft. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist entweder (i) so zu ändern, wie es notwendig ist, um ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wobei die Absichten der Parteien so weit wie möglich gewahrt bleiben, oder, falls dies nicht möglich ist, (ii) so auszulegen, als wäre der ungültige oder nicht durchsetzbare Teil nie darin enthalten gewesen.

 

Anhang 2 – Nachtrag zur Datenverarbeitung, Anhang 1

1. Betroffene Personen

Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen die folgenden Kategorien von betroffenen Personen:
Endnutzer, bei denen es sich um Mitarbeiter der Kunden oder anderer betroffener Personen handelt, denen die Erlaubnis zur Nutzung der Software erteilt wurde.

2. Datenkategorien

Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen die folgenden Datenkategorien:
Benutzername, Passwort, Name, E-Mail Adresse, vom Kunden und Benutzer hochgeladene Daten

3. Unterverarbeiter

  • Name: Microsoft Ireland Operations Ltd, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Irland
    Art der Dienstleistung:  Hosting
  • Name: 84codes AB, Hälsingegatan 49, 113 31 Stockholm
    Art der Dienstleistung: Message Broker
  • Name: Auth0, 10800 NE 8th, St Suite 700 Bellevue, WA 98004
    Art der Dienstleistung: Tenanten-Authorisierung
  • Name: Mailgun Technologies Inc
    Art der Dienstleistung: E-Mail-Versand
  • Name: Atlassian Pty Ltd, c/o Atlassian, Inc., 350 Bush Street, Floor 13, San Francisco, CA 94104
    Art der Dienstleistung: Dienstanbieter
  • Name: Hotjar Ltd, Dragonara Business Centre, 5th Floor, Dragonara Road, Paceville St. Julian’s STJ 3141, Malta
    Art der Dienstleistung: Web Analytics